Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde 2020 von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Digitalisierung und Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft voranzutreiben. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Versorgung durch den gezielten Einsatz moderner Technologien zu verbessern, die Patientenversorgung zu optimieren und die Effizienz in den Kliniken zu steigern. Krankenhäuser werden durch das KHZG mit umfangreichen Fördermitteln unterstützt, um die digitale Infrastruktur und die Qualität der Behandlungsprozesse nachhaltig zu verbessern.
Wir erhalten Fördermittel für folgende Fördertatbestände (FTB)
FTB 2 Einrichtung eines Patientenportals für ein digitales Aufnahme-, Behandlung- sowie Entlass- und Überleitungsmanagement
Zielsetzung: Einführung eines patientengeführten Portals für den Träger, welches zur Terminierung, Aufklärung und Information sowie zum digitalen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann.
FTB 3 Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten sprachbasierten Dokumentation
Zielsetzung: Ablösung der Papierdokumentation durch eine durchgängige, fachüberreifende, strukturierte elektronische Pflege- und Behandlungsdokumentation
FTB 5 Einrichtung eines durchgehend digitalen Medikationsmanagements
Zielsetzung: Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Sicherstellung einer durchgängigen digitalen Dokumentation der Medikation im interoperablen System sowie einer ständigen Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess beteiligten Personen
FTB 6 Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen
Zielsetzung: Etablierung eines modularen, digitalen Leistungsanforderungs-Systems zur Erfassung und Steuerung der Leistungs-, Logistik- und Serviceprozesse
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für die Förderung erfüllt werden:
Eine regelmäßige Teilnahme an der Erfassung des digitalen Reifegrades der Krankenhäuser ist verpflichtend. Dabei werden sowohl technische Systeme als auch deren prozessuales Zusammenspiel im Krankenhausbetrieb evaluiert. Ziel des DigitalRadars ist es, den Stand der Digitalisierung in deutschen Kliniken systematisch, vergleichbar und faktenbasiert zu erfassen sowie die Effekte des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zu betrachten. https://www.digitalradar-krankenhaus.de/
Mindestens 15% der bewilligten Fördermittel eines jeden Fördertatbestandes müssen für die IT-Sicherheit verwendet werden. Das Ziel ist, dass Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Verbesserung der IT-Infrastruktur. Mit dem Förderprogramm werden Projekte zur Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren unterstützt.
Nach Abschluss eine jeden Kalenderjahres im Bewilligungszeitraum ist dem in Brandenburg zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung in einem Zwischenverwendungsnachweis über den Erfüllungs- und Umsetzungsstand zu berichten. Dieser ist von einem externen dafür zertifizierten IT-Dienstleister zu bestätigen.
Nach Abschluss des Bewilligungszeitraum ist dem in Brandenburg zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung in einem abschließenden Verwendungsnachweis über die Erfüllung der Musskriterien zu berichten. Dieser Bericht ist sowohl von einem externen dafür zertifizierten IT-Dienstleister als auch vom Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.